Zur MPU schon ab 1,1 Promille statt 1,6 Promille in verschiedenen Bundesländern
Aufgrund einer Entscheidung des VGH BaWü vom 15.01.14
Auffällige müssen in Bayern und Baden- Württemberg schon ab 1,1 Promille statt 1,6 Promille zur MPU. Andere Länder folgen fallweise !! Grundlage ist die Neuauslegung der FeV §13 2a+2e. (AZ: 10S 1748/13)
Wir nutzen Cookies und Technologien von Drittanbietern zur Einbindung von Inhalten. Sind Sie damit einverstanden?
Sie können Cookies und Technologien von Drittanbietern, akzeptieren oder ablehnen. Ihre Einstellungen können Sie jederzeit unter dem Link "Datenschutz" ändern.
Cookie
Zustimmung
Essenzielle Cookies
Für die einwandfreie Funktion der Website
Youtube
Videodienst
Open Street Map
Kartendienst
Zur MPU schon ab 1,1 Promille statt 1,6 Promille in verschiedenen Bundesländern